Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Überweisung bekommen, können Sie Ihre Kosten Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Versicherung verrechnen. Aber auch ohne Anweisung behandeln wir Sie gerne.
Mit der Sozialversichung der gewerblichen Wirtschaft, der BVA und der Eisenbahner und Bergbauversicherung können wir direkt abrechnen. Mit allen anderen Kassen arbeiten wir nach dem Wahlarztsystem. Das heisst, nach Einzahlung der Rechnung werden z.B. bei der TGKK je nach Verordnung bis zu 90% der Kosten innerhalb von 10-14 Tagen zurückerstattet.
Das Ziel unserer Therapien ist längerfristig sicher ein Absetzen von Schmerzmitteln. Dies müssen Sie aber unbedingt mit Ihrem Arzt absprechen, denn viele Schmerzmittel müssen langsam ausgeschlichen werden.
Mit komfortabler Kleidung können Sie sich am besten bewegen. Für Massagen müssen Sie die Kleidung ohnehin ablegen.
Handtücher benötigen Sie nicht. Bei der ersten Behandlung bringen Sie bitte die Überweisung des Arztes mit, damit bei der Kostenrückerstattung keine Probleme auftreten.
Wir arbeiten nach dem Prinzip der Entspannung, daher versuchen wir immer schmerzfrei zu arbeiten. Bei bestehenden Schmerzen ist dies oft nur eine Frage der Zeit, bis die Spannungen nachlassen können und der Schmerz auslässt.
Je früher Sie mit der Therapie anfangen können, desto besser, da die resultierenden Fehlhaltungen noch nicht so ausgeprägt sind. Nach Operationen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Arzt.
Die Gebietskrankenkassen bewilligen in der ersten Serie 7-10 Einheiten. Gleich anschließend wird eine Folgebehandlung mit 6 Therapien bewilligt. Bei bestimmten Ausnahmediagnosen wie z.B. Operationen, Lymphödemen, Mb. Becherew usw. steht Ihnen eine länger dauernde Therapie zu. Bei den meisten anderen Krankenkassen sind auch Dauerbehandlungen möglich.